Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden
Stand: 01.08.2025
Geltungsbereich
Die Giganet Services GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main, nachfolgend als „Unternehmen“ bezeichnet, erbringt ihre vertragsgegenständlichen Leistungen auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
- soweit es sich um Telekommunikationsdienste handelt – nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und
- soweit es sich um Telemediendienste handelt – nach den Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) und
- soweit es sich um Telekommunikations-Telemedien und Datenschutz handelt – nach den Bestimmungen des Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG).
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die männliche Form verwendet. Begriffe in männlicher Form beziehen sich dabei auf männliche, weibliche, nicht-binäre, trans- und intergeschlechtliche Menschen.
Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden wird nachfolgend auch als „Dienstevertrag“ bezeichnet. Der Vertragspartner ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
Als Kunde von Privatkundenprodukten kommen ausschließlich volljährige Personen in Betracht, die Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (nachfolgend: „BGB“) sind.
Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Die Vertragssprache ist, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, deutsch.
Vertragsinhalte und Rangfolge
Das Unternehmen bietet dem Kunden Telefonie-, Internet- und TV-/ Rundfunkprodukte in Verbindung mit einem angemieteten glasfaser- oder kupferbasierten Teilnehmeranschluss an („Produkt“). Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich in absteigender Reihenfolge aus Auftragsbestätigung, Auftrag, Datenschutzhinweisen, Leistungsbeschreibung, Preisliste, Produktinformationsblatt sowie diesen AGB.
Das Unternehmen überlässt dem Kunden im Rahmen der technischen, rechtlichen und betrieblichen Möglichkeiten das beauftragte Produkt. Bei glasfaserbasierten Produkten muss der Kunde den Hausanschluss und gegebenenfalls die Verkabelung im Haus beim lokalen Netzwerkanbieter bestellen, mit dem das Unternehmen einen Vertrag über die Nutzung von Bandbreiten hat.
Bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist das Unternehmen in der Wahl der technischen Mittel frei, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Technologie und Infrastruktur. Das Unternehmen ist insbesondere berechtigt, kupferbasierte durch glasfaserbasierte Anschlüsse zu ersetzen. Der Kunde wird in diesem Fall die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen, soweit diese zumutbar sind. Ergänzend gelten die Bestimmungen zur Vertragsänderung und die Ausführungen zur Geschäftsgrundlage.
Das Unternehmen ist berechtigt, sich zur Erbringung der eigenen Leistung ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.
Die in diesen AGB enthaltenen Angaben beinhalten nur dann eine über die gesetzliche oder vereinbarte Gewährleistung hinausgehende Garantieübernahme, wenn dies ausdrücklich und schriftlich von dem Unternehmen erklärt ist.
Vertragsschluss
Der Vertrag über die einzelnen Leistungen kommt – soweit nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist – durch den Auftrag des Kunden (Angebot) und die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Unternehmens (Annahme) zustande. Der Kunde ist gemäß § 147 Abs. 2 BGB so lange an sein Angebot gebunden, bis er den Eingang der Antwort vom Unternehmen unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.
Individuelle Änderungen in der Auftragsbestätigung werden nur wirksam, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung seitens des Unternehmens benannt und akzeptiert werden.
Gestattung
Der Kunde stellt dem Unternehmen alle zur Abwicklung der Leistungserbringung erforderlichen Informationen bereit. Der Kunde ermöglicht Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen vom Unternehmen, nach vorheriger Abstimmung, den Zutritt zum Grundstück und zu Räumen und Einrichtungen, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist. Das Unternehmen ist berechtigt, Ausbau, Instandhaltung und Änderung des Teilnehmernetzes durch Dritte, in der Regel einen eigenständigen Baupartner, durchführen zu lassen. Der Dritte wird das Nutzungsrecht des Unternehmens ausüben. Das Unternehmen wird den Baupartner mit Sorgfalt auswählen und auf die notwendige fachliche Qualifikation achten.
Endet die Gestattung hinsichtlich des Glasfaser-Anschlusses oder verliert das Unternehmen das Recht zur Versorgung des betreffenden Grundstücks, steht dem Unternehmen gegenüber dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht hinsichtlich aller beauftragten Produkte zu.
Leistungsumfang und Nutzungsbedingungen
Der Leistungsumfang und die Nutzungsbedingungen ergeben sich soweit vorhanden aus der Leistungsbeschreibung.
Soweit das Unternehmen neben den beauftragten Leistungen und Diensten zusätzliche entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit mit oder ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
Das Unternehmen ist verpflichtet, dem Kunden den Zugang zu einem Internetknotenpunkt zu verschaffen. Der Zugang wird über ein Telekommunikationsnetz realisiert. Soweit im Einzelfall zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, muss das Unternehmen nicht sicherstellen, dass die vom Kunden oder Dritten aus dem Internet abgerufenen Informationen beim Abrufenden eingehen. Dies gilt auch für den Abschluss und die Erfüllung von Geschäften. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, dem Kunden IP-Adressräume dauerhaft zu überlassen.
Privatkundentarife werden, soweit nichts anders ausdrücklich vereinbart wird, ausschließlich für eine private Nutzung gewährt.
Die Privatkunden-Internetflatrate darf nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Sollte eine gewerbliche Nutzung ansatzweise festgestellt werden, so werden die Leistungen nach der aktuellen Preisliste für Geschäftskunden abgerechnet. Der Betrieb eines Servers (z.B. für Filesharing) oder größerer Netzwerke ist nicht gestattet. Ein solcher Betrieb setzt einen Geschäftskundenanschluss voraus.
Das Unternehmen weist für den Fall der rechtswidrigen Internetnutzung (z.B. unerlaubtes Filesharing urheberrechtlich geschützter Dateien, Nutzung oder Verbreitung strafrechtlich relevanter Inhalte etc.) ausdrücklich auf die Gefahr einer Inanspruchnahme des Kunden als Täter oder Störer (passiver Verursacher) durch geschädigte Dritte hin.
Der Kunde hat alle durch die Nutzung seines Anschlusses entstehenden nutzungs- und volumenabhängigen Entgelte dem Unternehmen zu bezahlen, auch wenn diese nicht vom Unternehmen unmittelbar erhoben werden.
Soweit dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses Software zur Verfügung gestellt wird, wird dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt.
Der Kunde ist nur berechtigt, die Nutzung der vom Unternehmen erbrachten Leistungen dritten Personen zu überlassen, soweit sie mit ihm in einem Haushalt leben und die Nutzung sozial adäquat ist (z. B. Familienmitglieder).
Die dem Kunden für die Vertragsdauer überlassenen technischen Netzabschlusseinrichtungen (z.B. Abschlusspunkt Linientechnik – „APL“ oder Optical Network Termination – „ONT“) oder Netzeinrichtungen (z. B. Customer-Premises-Equipment – „CPE“) gehen, soweit nichts anderes vereinbart wird, nicht in das Eigentum des Kunden über.
Das Unternehmen wird bei mietweiser Überlassung von Dienstzugangsgeräten und sonstiger Hardware entsprechend der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung die Konfiguration vornehmen sowie das Einspielen der für den Betrieb notwendigen Daten und Updates auf dafür vorgesehene Endgeräte durch Datenaustausch durchführen. Der Kunde hat dem Unternehmen entsprechenden Zugang bzw. Zugriff zu gewähren. Wird der Zugang durch den Kunden verweigert oder wesentlich erschwert, kann das Unternehmen die Funktionsfähigkeit der überlassenen Hard- und Software nicht gewährleisten.
Eine vertragsgemäße Leistung kann seitens des Unternehmens nur erbracht werden, wenn der Kunde kompatible Endgeräte im Sinne von Ziffer 6.6 dieser AGB verwendet. Bei anderen Einrichtungen oder durch den Kunden oder Dritte technisch veränderter Hard- oder Software erlischt die entsprechende Leistungsbeschreibung und Gewährleistung. Dieses liegt einzig im Risiko des Kunden. Unterstützend nennt das Unternehmen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss dem Kunden notwendige Konfigurationsparameter, soweit diese zur Erbringung des vereinbarten Dienstes notwendig sind.
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle in seinem Verantwortungsbereich liegenden Genehmigungen so rechtzeitig einzuholen, dass eine eventuelle Planung und Erstellung des Teilnehmeranschlusses termingerecht erfolgen können.
Der Kunde stellt auf eigene Kosten sicher, dass Mitarbeiter des Unternehmens oder von ihm beauftragte Dritte Zugang zum Grundstück und zu den darauf befindlichen Gebäuden haben, um Prüfungs-, Installations-, Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an technischen Einrichtungen des Unternehmens durchzuführen. Eine Durchführung durch den Kunden ist untersagt.
Der Kunde stellt dem Unternehmen die für Installation und Betrieb des Teilnehmeranschlusses erforderlichen Informationen, eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und Erdung unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung und hält diese während der Vertragslaufzeit im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand.
Eintretende Änderungen des Namens, der Anschrift, der Bankverbindung und/oder Änderungen der E-Mail-Adresse sind unverzüglich in Textform mitzuteilen. Im Falle von Änderungen der Bankverbindung hat der Kunde dem Unternehmen zudem erneut ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und können daher beispielsweise vertragsrelevante Dokumente nicht zugestellt werden, ist das Unternehmen berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwaltungsaufwandes eine Pauschale gemäß einer Preisliste zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, im Übrigen gelten die unter „Entgelte/Preisliste“ getroffenen Regelungen.
Die Kommunikation zwischen dem Unternehmen und dem Kunden erfolgt vorzugsweise per E-Mail, und zwar entweder an die von dem Unternehmen zur Verfügung gestellte E-Mailadresse oder an eine andere von dem Kunden angegebene E-Mailadresse. Das Unternehmen stellt dem Kunden spätestens mit der Auftragsbestätigung den Login zu einem persönlichen elektronischen Postfach in seinem Kundenportal bereit. Der Login erfolgt über die Webseite des Unternehmens. Das Unternehmen ist berechtigt, dem Kunden alle den Vertrag betreffenden Mitteilungen, Erklärungen und Informationen wie z.B. Auftragsbestätigungen, Vertragsformulare, Rechnungen und Kündigungen über das Kundenportal bereitzustellen. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig seine E-Mail-Accounts sowie das Kundenportal nach Posteingängen zu kontrollieren. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Kontrolle wenigstens einmal monatlich erfolgt. Das Unternehmen informiert den Kunden über die Einstellung von Dokumenten per E-Mail.
Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich solche Geräte und Anwendungen zu verwenden, die den einschlägigen AGB und anerkannten Kommunikations-Protokollen entsprechen. Der Kunde hat durch die Verwendung eines entsprechenden Verschlüsselungssystems wie z.B. WPA2 das Netz vor Dritten schützen.
Die Dienstleistungen dürfen insbesondere nicht zur Erfüllung von strafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden. Ebenfalls hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme belastet werden. Eine Anrufweiterleitung darf nur zum Zweck der Erreichbarkeit des Kunden oder der mit ihm in einem Haushalt lebenden Personen eingerichtet werden. Vor der Einrichtung einer solchen Anrufweiterschaltung auf den Anschluss eines Dritten, hat er dessen Einverständnis einzuholen.
Den Verdacht auf missbräuchliche Nutzung seiner Benutzerkennung / seines Passwortes oder sonstiger Zugangsdaten teilt der Kunde unverzüglich mit. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort auf Verlangen unverzüglich zu ändern. Der Kunde hat die weiteren in diesen AGB genannten Pflichten und Obliegenheiten einzuhalten, insbesondere auch die in Zusammenhang mit den einzelnen Leistungen genannten besonderen Pflichten. Dem Kunden obliegt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, in eigener Verantwortung die Einrichtung üblicher und angemessener Nutzungs- und Zugangssicherheit. Dem Kunden obliegt es, für die Einrichtung und/oder Konfiguration der erforderlichen Hardware und sonstigen Einrichtungen des Kunden, wie der Hausverkabelung, Sorge zu tragen.
Bedarf es zur Behebung einer Störung der Mitwirkung des Kunden, insbesondere im Zusammenhang mit dem Austausch und/oder der Konfiguration einer CPE (siehe Leistungsbeschreibung), so hat der Kunde die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme während der üblichen Geschäftszeiten zu dulden bzw. beim Austausch und/ oder der Konfiguration der CPE mitzuwirken, wobei die Mitwirkung bei einer Konfiguration oder einer vergleichbaren Leistung bevorzugt über einen telefonischen Kontakt erfolgen soll.
Zum Schutz von Überspannungsschäden an den überlassenen technischen Einrichtungen sind diese bei Gewitter vom Netz (sowohl stromseitig als auch datenseitig) zu trennen. Bei einem Überspannungsschaden wird die vorhandene Endeinrichtung durch eine neue Endeinrichtung ersetzt. Die defekte Endeinrichtung verbleibt beim Kunden. Die Kosten für den Austausch (Anfahrt, Lohn und Material) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Die Funktionsfähigkeit des Telefonanschlusses ist nur am vertraglichen Installationsort sichergestellt. Die Nutzung an einem anderen als dem vertraglichen Installationsort ist nicht gestattet, da ansonsten eine eindeutige örtliche Zuordnung des Notrufenden nicht möglich ist bzw. zu einem falschen Ergebnis führt. Bei Auslösen von Notrufen von einer anderen als der vereinbarten Anschlussadresse (nomadische Nutzung) kann es auf Grund der Alarmierung einer örtlich nicht zuständigen Notrufabfragestelle zu Kostenforderungen kommen, weil z.B. die Feuerwehr am falschen Standort ausrückt. Der Kunde ist bei nomadischer Nutzung verpflichtet, für Folgekosten durch Notrufe außerhalb des angegebenen Standortes aufzukommen.
Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jederzeit alle zu seinem Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert sind, dass dem Kunden mit dem Einzelverbindungsnachweis deren Verkehrsdaten bekannt gegeben werden.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das System des Unternehmens im angemessenen Umfang mitzuwirken.
Der Kunde ist verpflichtet, in die Kundenräume eingebrachte Gegenstände, Anlagen, Geräte sowie Hard- und Software des Unternehmens sorgfältig und pfleglich zu behandeln und vor schädlichen Einflüssen wie z. B. elektrischer Fremdspannung oder magnetischer Wirkung fernzuhalten. Eingriffe in die technischen Anlagen (z. B. durch Öffnen) oder Veränderungen dürfen nur vom Unternehmen vorgenommen werden.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsbeendigung ein ihm vom Unternehmen gestelltes und gegen monatliches Entgelt überlassenes Gerät vollständig innerhalb von zehn Werktagen, in einwandfreiem Zustand an die für den Rückversand vorgesehene Adresse zurückzusenden. Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen. Sollte im Einzelfall das Unternehmen den Rückbau von festverbauten Netzkomponenten vornehmen, ist der Kunde verpflichtet, den erforderlichen Zutritt zu den Räumen zu gewähren.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Regelungen der Ziffer 6 auch von Dritten beachtet werden, die den Teilnehmeranschluss nutzen. Der Kunde haftet auch für Verschulden dieser Dritten, soweit von ihm zu vertreten.
Terminvereinbarung
Das Unternehmen bzw. der Installations- oder Baupartner vereinbaren mit dem Kunden Termine. Termine gelten für das Unternehmen bzw. den Installations- oder Baupartner erst dann als verbindlich, wenn diese vom Unternehmen als solche in Textform als verbindlich bestätigt werden.
Sofern der Kunde Terminabsprachen für die Bereitstellung/Installation schuldhaft nicht einhält, ist das Unternehmen berechtigt, den ihm entstandenen Schaden geltend zu machen.
Leistungsstörungen, Gewährleistung und Höhere Gewalt
Der Kunde wird erkennbare Leistungsstörungen unverzüglich an das Unternehmen melden.
Das Unternehmen wird Störungen seiner Dienste und technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten entsprechend der Vorgaben des TKG beseitigen. Ist die gemeldete Störung vom Kunden zu vertreten, ist das Unternehmen berechtigt, dem Kunden die ihm durch die Fehlersuche, Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten nach tatsächlichem Material- und Zeitaufwand in Rechnung zu stellen.
In Fällen höherer Gewalt sind die Parteien für deren Dauer von ihren Leistungspflichten befreit. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, innere Unruhen, Unwetter, Stromausfälle, Streik und Aussperrungen, insbesondere auch bei Zulieferbetrieben.
Das Unternehmen ist berechtigt, Leistungen vorübergehend zu beschränken oder zu sperren, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam oder Computerviren, -Würmern, -Trojanern, Hack- oder DoS-Attacken o. Ä. oder zur Durchführung betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Das Unternehmen wird den Kunden im Falle einer Leistungsbeschränkung informieren und, sofern damit aus Gründen seines Schutzes oder der allgemeinen Netzsicherheit eine Sperre seines Anschlusses verbunden war, die Möglichkeiten zur Entsperrung aufzeigen. Kommt es aufgrund von kundenseitigem Fehlverhalten zu einer Beeinträchtigung, durch die das Telekommunikationsnetz des Unternehmens insgesamt beeinträchtigt wird oder zu werden droht, ist das Unternehmen berechtigt, den Anschluss des Kunden zu sperren und die erneute Entsperrung von einer Gebühr abhängig zu machen oder den Vertrag fristlos zu kündigen.
Entgelte
Der Kunde ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte zu zahlen.
Die nutzungsunabhängige monatliche Grundgebühr ist beginnend mit dem Tage der Freischaltung des Dienstes für den Rest des Kalendermonats und danach kalendermonatlich im Voraus zu zahlen.
Alle sonstigen Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden in der Regel monatlich für den Vormonat in Rechnung gestellt. Die hierfür zu entrichtenden Entgelte ergeben sich aus der jeweils geltenden Preisliste.
Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Rechnungen werden dem Kunden im Kundenportal bereitgestellt. Der Kunde erhält grundsätzlich eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald die Rechnung im Kundenportal zur Verfügung steht. Es obliegt dem Kunden, regelmäßig die Rechnungsdaten abzurufen.
Sämtliche Forderungen werden frühestens nach Ablauf von fünf (5) Werktagen nach Zugang der Rechnung bei erteilter Einzugsermächtigung auf SEPA-Basis vom Bankkonto des Kunden abgebucht. Die Ankündigung des Einzugs (Prenotifikation) erfolgt mit der Rechnungsstellung, d.h. fünf (5) Werktage vor der Geltendmachung der Lastschrift. Der Kunde hat für eine entsprechende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto Sorge zu tragen.
Sofern der Kunde weitere Dienstleistungen vom Unternehmen beauftragt hat, ist das Unternehmen berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für die Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.
Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet das Unternehmen eine Bearbeitungsgebühr gemäß den entstandenen Rücklastschriftgebühren der kontoführenden Bank des Unternehmens pro Lastschrift. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle der Kontounterdeckung stellt das Unternehmen dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweislich die im Rechtsverkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Das Unternehmen ist zudem berechtigt, den Bankeinzug einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfolgen konnte.
Die gesetzmäßig zur Ermittlung und Abrechnung der Vergütung gespeicherten Verkehrsdaten werden vom Unternehmen nach Rechnungsversand standardmäßig vollständig gespeichert und spätestens nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Im Fall der Erhebung von Einwendungen werden die Daten bis zur Klärung der Einwendungen auch über die Speicherfrist hinaus gespeichert. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert, oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder aufgrund rechtlicher Verpflichtung gelöscht wurden, trifft das Unternehmen keine Nachweis- oder Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen.
Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unverzinst gutgeschrieben.
Beide Seiten können nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit ihre Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Zahlungsverzug
Mit Ablauf der in Ziffer 10.2 genannten Frist befindet sich der Kunde im Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen in jeweils gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Das Unternehmen ist berechtigt, sich aus einer vom Kunden geleisteten Sicherheit zu befriedigen, wenn der Kunde mit einer Zahlung im Verzug ist. Nimmt das Unternehmen die Sicherheit in Anspruch, ist der Kunde verpflichtet, sie unverzüglich auf die ursprüngliche Höhe aufzufüllen, wenn der Vertrag fortgesetzt wird. Wahlweise ist das Unternehmen berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.
Im Übrigen kommt eine Sperre nach Ziffer 13.1 dieser AGB in Betracht.
Beanstandung von Rechnungen
Beanstandet der Kunde eine Abrechnung, so muss dies in Textform innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung gegenüber dem Unternehmen erfolgen. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung. Das Unternehmen wird den Kunden in der Rechnung auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden nach Fristablauf bleiben unberührt, soweit dem Unternehmen die Überprüfung der Beanstandung datenschutzrechtlich möglich ist.
Sperre und Leistungsverweigerungsrecht
Das Unternehmen darf öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste nach Maßgabe des TKG ganz oder teilweise sperren. Notrufverbindungen bleiben möglich.
Im Übrigen ist das Unternehmen berechtigt, den Anschluss des Kunden zu sperren, wenn eine Gefährdung der Einrichtungen des Unternehmens vorliegt oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht.
Der Kunde bleibt auch im Fall der Sperrung zur Zahlung der monatlichen, nutzungsunabhängigen Grundgebühr verpflichtet.
Auf Wunsch des Kunden wird das Unternehmen netzseitig bestimmte Rufnummernbereiche im Sinne des TKG sperren, soweit dies technisch möglich ist. Die Kosten für die Sperrung oder Freischaltung eines Rufnummernbereiches kann der jeweils geltenden Preisliste entnommen werden.
Preisanpassungen
Das Unternehmen ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preisanpassung kommt nur bei unvorhersehbaren Änderungen in Betracht, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hatte, insbesondere: Kostenänderungen für die Dienste anderer Anbieter, zu denen das Unternehmen dem Kunden vertragsgemäß Zugang gewährt; Kostenänderungen für besondere Netzzugänge, Netzbetrieb und für Zusammenschaltungen; Gebühren/Kosten aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen, wie z.B. der Bundesnetzagentur.
Änderungen dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Führen die Änderungen zu entsprechenden Preissenkungen, so sind nach gleichem Maßstab Preisermäßigungen durchzuführen. Das Unternehmen wird gegenüber dem Kunden die für die Änderung maßgeblichen einzelnen Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises offenlegen.
Das Unternehmen wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
Im Falle einer Preisanpassung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Unterrichtung mit Wirkung zum Inkrafttreten der Preisanpassung zu kündigen.
Das Unternehmen wird den Kunden über eine Preisanpassung mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten informieren.
Unabhängig von den Regelungen gemäß Ziffer 14.1 bis 14.5 wird das Unternehmen für den Fall der Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer die Preise zum Zeitpunkt der Änderung entsprechend anpassen.
Haftung und Haftungsbeschränkungen
Soweit eine Verpflichtung des Unternehmens als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer besteht und dieser Schaden nicht auf einer vorsätzlichen Handlung des Unternehmens beruht, ist die Haftung des Unternehmens auf höchstens 12.500,00 € je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies ebenfalls nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung der Summe. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Ziffern 15.1bis 15.3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.
Für Sachschäden und Vermögensschäden als Folgeschäden aus Sachschäden, haftet das Unternehmen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt und in Fällen einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, wobei die Haftung dann auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt ist. Als vertragstypisch und vorhersehbar gilt ein Schaden von höchstens 12.500,00 € pro schadenverursachendes Ereignis. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Leistungen oder bei Arglist.
Für den Verlust von Daten des Kunden haftet das Unternehmen nach den vorgenannten Ziffern nur im Umfang eines eigenen Verschuldensbeitrags und nur, soweit der Kunde seine Daten täglich gesichert hat (Backup) und diese mit einem nicht vollkommen unverhältnismäßigen Aufwand aus dem Backup wiederhergestellt werden können.
Für schadenverursachende Ereignisse oder Störungen (einschließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen oder durch Baumaßnahmen sonstiger Dritter, Anbieter oder Netzbetreiber entstehen, haftet das Unternehmen nur, soweit ihm Schadensersatzanaprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zustehen. Das Unternehmen kann seine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadensersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung des Unternehmens ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit die schadenverursachenden Ereignisse oder Störungen durch das Unternehmen bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen selbst verursacht worden sind.
Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadenssabwehr und zur Schadensminderung zu treffen.
Vertragslaufzeit und -beendigung
Soweit keine andere vertragliche Regelung getroffen wurde, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 24 Monate und ist nach den jeweils gesetzlich gültigen Fristen kündbar. Nach der anfänglichen Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat Tag genau kündbar.
Das Recht zur außerordentlichen, d. h. fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
Jede Kündigung hat in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) oder, soweit verfügbar, durch einen Kündigungsbutton zu erfolgen.
Umzug
Das Unternehmen wird im Falle des Wohnsitzwechsels des Kunden die vertraglich geschuldeten Leistungen ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte weitererbringen, sofern die Leistungen am neuen Wohnsitz des Kunden von dem Unternehmen angeboten werden. Das Unternehmen ist berechtigt, für den durch den Umzug des Kunden entstandenen Aufwand ein Entgelt gemäß der Preisliste zu verlangen.
Damit das Unternehmen die Aktivierung des Anschlusses im Voraus planen kann, wird der Kunde das Unternehmen 14 Wochen vor dem geplanten Einzugsdatum informieren. Eine Umzugsinformation nach diesen 14 Wochen kann zu Verzögerungen in der Anschlussplanung führen.
Rufnummer und Anbieterwechsel
Kündigung des Vertrages bestätigt das Unternehmen in Textform mit dem Hinweis, dass der Kunde bzw. sein neuer Kommunikationsanbieter spätestens einen Monat nach Vertragsende bekannt geben muss, ob er seine Rufnummer beibehalten möchte. Anderenfalls ist das Unternehmen berechtigt, diese Nummer für den Fall, dass sie dem Kunden aus dem Nummernblock des Unternehmens zugeteilt wurde, an einen anderen Kunden zu vergeben oder für den Fall, dass sie dem Kunden aus dem Nummernblock eines anderen Telekommunikationsanbieters zugeteilt wurde und der Kunde mit dieser Nummer zu dem Unternehmen gewechselt ist, an diesen ursprünglichen Telekommunikationsanbieter zurückzugeben.
Im Falle des Wechsels zu einem anderen Anbieter von Telekommunikationsleistungen hat das Unternehmen als abgebendes Unternehmen ab Vertragsende bis zum Ende der Leistungspflicht einen Vergütungsanspruch in Höhe der ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen. Die gesetzliche Leistungspflicht endet zu dem Zeitpunkt, an dem sichergestellt ist, dass die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Rufnummer des Kunden im Netz des neuen, aufnehmenden Anbieters vorliegen.
Bonitätsprüfung
Das Unternehmen ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen Schufa-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) oder einem anderen vergleichbaren Anbieter Auskünfte einzuholen. Das Unternehmen ist ferner berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien anfallen, kann das Unternehmen hierüber ebenfalls Auskunft einholen.
Die jeweilige Datenübermittlung und Speicherung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Unternehmens, eines Kunden einer anderen entsprechenden Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Die Informationen gemäß Art. 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung, zu der bei der entsprechenden Auskunftei stattfindenden Datenverarbeitung ist in den Datenschutzhinweisen unter www.giganet-services.de/datenschutz/ jederzeit abrufbar.
Kreditwürdigkeit und Sicherheitsleistung
Bestehen vor oder nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden, weil zu erwarten ist, dass die Durchsetzung von Forderungen gegenüber dem Kunden mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein wird, insbesondere weil er mit Verpflichtungen aus anderen (bestehenden oder früheren) Verträgen im Rückstand ist oder solche Verträge nicht vertragsgemäß abgewickelt wurden oder vergleichbare Fälle vorliegen, kann das Unternehmen die Stellung einer angemessenen Sicherheit in Form einer verzinslichen Kaution oder einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der EU ansässigen Kreditinstitutes verlangen oder den Zugang zu ihren Leistungen dem Umfang nach beschränken, wenn der Kunde die Sicherheit nicht oder nicht in ausreichender Höhe stellt oder auch eine solche Sicherheit keinen ausreichenden Schutz vor Forderungsausfällen bietet (z.B. wenn der Kunde die eidesstattliche Versicherung geleistet hat oder einer Aufforderung zu ihrer Abgabe nicht nachgekommen ist) oder sonst ein schwerwiegender Grund vorliegt, z.B. der Kunde unrichtige Angaben macht oder der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde die Leistungen in missbräuchlicher Absicht in Anspruch nimmt oder zu nehmen beabsichtigt.
Das Unternehmen ist berechtigt, die Sicherheitsleistung mit solchen Forderungen zu verrechnen, die der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung nicht ausgleicht.
Das Unternehmen hat die Sicherheitsleistung zurückzugewähren, soweit die Voraussetzungen nach Ziffer 20.1 nicht mehr bestehen.
Datenschutz und Pflichtinformationen
Das Unternehmen ist verpflichtet, die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und Fernmeldegeheimnisses zu beachten. Der Kunde kann sich jederzeit auf der Internetseite www.giganet-services.gmbh/datenschutz/ über die aktuellen Datenschutzhinweise informieren.
Kontaktadressen der für die vertraglichen Leistungen angebotenen Serviceleistungen sind im Internet unter www.giganet-services.de/kontakt/ einsehbar.
Ein allgemein zugängliches, vollständiges und gültiges Preisverzeichnis ist unter www.giganet-services.de/downloads einsehbar.
Damit im Falle eines Anbieterwechsels bzw. der Rufnummernmitnahme die Leistung nicht oder nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen wird, müssen nachfolgende Voraussetzungen vorliegen:
- Der Vertrag mit dem Unternehmen muss fristgerecht gegenüber dem Unternehmen gekündigt werden. Der vom aufnehmenden Anbieter übermittelte Anbieterwechselauftrag muss mit den vollständig und korrekt ausgefüllten Angaben (dies betrifft insbesondere die zu portierende Rufnummern und die Angaben zum Vertragspartner – Kunden – des abgehenden Anbieters) spätestens sieben Werktage (montags bis freitags) vor dem Datum des Vertragsendes bei dem Unternehmen eingehen. Zur Einhaltung der Fristen sind vom Kunden zusätzlich die vom aufnehmenden Anbieter vorgegebenen Fristen zu beachten. Weitere Hinweise zum Anbieterwechsel befinden sich auf der Seite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de.
Schlichtungsverfahren gemäß TKG und Außergerichtliche Streitbeilegung
Das Unternehmen weist den Kunden hiermit darauf hin, dass er sich zwecks außergerichtlicher Streitbeilegung an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen in Bonn wenden kann, wenn es hinsichtlich der im TKG aufgeführten Sachverhalte zwischen ihm und dem Unternehmen zu Meinungsunterschieden kommt.
Hierzu hat er einen formlosen Antrag an die Bundesnetzagentur zu richten.
Deren Adresse lautet wie folgt:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post- und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Die weiteren Einzelheiten der praktisch erforderlichen Schritte zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens können der Homepage der BNetzA unter www.bundesnetzagentur.de unter Verwendung der Suchfunktion und dem Suchbegriff „Schlichtung“ entnommen werden.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform findet sich unter https://www. ec.europa.eu/consumers/odr Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist das Unternehmen nicht verpflichtet und wird im Anrufungsfall individuell über eine Teilnahme entscheiden.
Änderungsvorbehalt
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Vertragsbedingungen einseitig zu ändern. Das Unternehmen wird den Kunden einen Monat vor Wirksamwerden der Vertragsänderung in Textform (z.B. per E-Mail) über den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung und ein bestehendes Kündigungsrecht unterrichten.
Sofern die Änderungen (i) ausschließlich zum Vorteil des Kunden sind oder (ii) rein administrativer Art sind und keine negativen Auswirkungen auf den Kunden haben oder (iii) unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben sind, ist die Vertragsänderung zulässig, ohne dass dem Kunden ein Kündigungsrecht zusteht.
Im Übrigen ist eine Vertragsänderung nur zulässig, wenn einer der nachfolgenden Gründe vorliegt:
- wenn die Leistung in der bisherigen vertraglich vereinbarten Form aufgrund neuer technischer Entwicklung nicht mehr erbracht werden kann oder
- neue oder geänderte gesetzliche oder sonstige hoheitliche Vorgaben eine Leistungsänderung erfordern oder
- Kostenänderungen aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen
In diesen Fällen hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung auf den Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Vertragsänderung wirksam werden soll.
Schlussbestimmungen
Vertragsbezogene Erklärungen bedürfen der Textform. Soweit in diesen AGB der Begriff „schriftlich“ oder „Schriftform“ verwendet wird, ist damit die Textform gemeint.
Soweit gesetzlich zulässig, gilt für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
Giganet-Services GmbH, Friedrich–Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 135105, Umsatzsteuer-ID: DE370165165, Steuer-Nr.: 014 234 40080, Geschäftsführer: Frank Bonnemeier